Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kolbes Messtechnik OHG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lohnvermessungsdienstleistungen zwischen der Kolbes Messtechnik OHG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer bietet u. a. folgende Dienstleistungen an:
– taktile und optische 3D-/2D-Vermessung
– Zeiss Calypso und GOM Inspect Programmierung
– Offline-Programmierung
– Profilmessung
– Sichtprüfung, Mikroskopie, Rauheitsmessung
– Reverse Engineering
– Werkskalibrierung von Vorrichtungen und Handmessmitteln
Die Messungen erfolgen nach Absprache im eigenen Haus oder beim Auftraggeber vor Ort.
Bei Werkskalibrierungen erstellt der Auftragnehmer Kalibrierprotokolle. Diese dokumentieren die ermittelten Messergebnisse und Zustände der geprüften Messmittel oder Vorrichtungen. Es handelt sich dabei nicht um akkreditierte Kalibrierscheine nach DIN EN ISO/IEC 17025 und nicht um rechtlich verbindliche Gutachten. Eine Verwendung der Protokolle als offizieller Nachweis gegenüber Dritten (z. B. Behörden, Gerichten) ist ausgeschlossen.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten eine technische Zeichnung oder eine Prüfanweisung zur Verfügung zu stellen, idealerweise mit 3D-Modell.
Werden Messungen beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt, so ist sicherzustellen, dass die Bauteile so vorbereitet sind, dass unverzüglich mit der Messung begonnen werden kann. Andernfalls behält sich der Auftragnehmer vor, die Vorbereitungszeit gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Bauteile sind in gereinigtem Zustand zu übergeben. Reinigungsarbeiten durch den Auftragnehmer werden kostenpflichtig durchgeführt. Besondere Anforderungen an die Handhabung (z. B. Verwendung von Handschuhen oder Spezialtüchern) sind vorab mitzuteilen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde. Für Werkskalibrierungen von Handmessmitteln gelten pauschale Preise.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skonti oder Rabatte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
6. Leistungszeit und Verzug
Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, verspäteter Anlieferung von Prüfteilen oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verschiebung der Leistungserbringung.
Fristen und Liefertermine werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
7. Geistiges Eigentum
Programme, die durch Kolbes Messtechnik OHG erstellt wurden und ausschließlich im Haus verwendet werden, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Möchte der Auftraggeber ein solches Programm erhalten, ist eine separate kostenpflichtige Lizenzvereinbarung erforderlich.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei nachgewiesenem Verschulden, insbesondere bei nachweislicher Beschädigung von Bauteilen während der Bearbeitung oder Handhabung, sowie bei Messfehlern, bis zu einer Höchstgrenze von 3.000.000 € (drei Millionen Euro).
Für darüber hinausgehende Schäden – insbesondere Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle – wird nicht gehaftet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliche oder besonders schützenswerte Bauteile deutlich zu kennzeichnen und besondere Handhabungsvorgaben vorab schriftlich mitzuteilen.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in Bezug auf alle erhaltenen Unterlagen, Zeichnungen, Modelle und Bauteile. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
Die Bestimmungen der DSGVO werden eingehalten. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet.
10. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Diese werden zur Einhaltung aller relevanten Bestimmungen, insbesondere zu Geheimhaltung und Datenschutz, verpflichtet.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Kolbes Messtechnik OHG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
13. Kontakt
Bei Fragen oder Bedenken zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an info@kolbes-messtechnik.de.